Häufige Fragen
„Die bestehende Regelung ist ein guter Kompromiss. In 90% der Hamburger Lokale wird jetzt schon nicht geraucht. Da kann man den Rauchern doch die restlichen 10% der Lokale lassen.“
Niemand kann derzeit exakt sagen, wie groß der Anteil der Raucherlokale und der Gaststätten mit Raucherraum am Gastgewerbe ist. Die getränkegeprägte Gastronomie in Hamburg besteht zum größten Teil aus Raucherkneipen und Raucherbars. Darüber hinaus sind in der speisengeprägten Gastronomie zahlreiche Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen zum Nichtraucherschutz zu beobachten. Das gilt zum Beispiel für Restaurants, in denen nach 22.00 Uhr die Aschenbecher wieder auf die Tische gestellt werden oder die Raucher in der offenen Tür stehen.
Fazit:
Es gibt keinen hinreichenden Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens.
„Es kann sich doch jeder aussuchen, ob er in eine Raucherkneipe geht oder nicht.“
Die Realität in der Hamburger Gastronomie ist: Wer einfach nur etwas trinken möchte, ist in Restaurants nicht gern gesehen. In vielen Stadtteilen gibt es nur wenige rauchfreie Gaststätten. Menschen mit Allergien und Atemwegserkrankungen werden so zusätzlich benachteiligt. Keine Wahl haben auch die Beschäftigten in der Gastronomie. Dabei tragen Kellnerinnen und Kellner von allen Berufsgruppen das höchste Risiko, an Krebs zu erkranken. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung in Skandinavien hervor, bei der Krankendaten von über 15 Millionen Berufstätigen ausgewertet wurden.
Fazit:
Von einer echten Wahlfreiheit für Nichtraucher und für die Beschäftigten in der Gastronomie kann keine Rede sein.
„Rauchverbote führen zu massiven Umsatzeinbußen im Gastgewerbe und gefährden dadurch Arbeitsplätze.“
Die Einführung von Rauchverboten kann in bestimmten Bereichen des Gastgewerbes zu kurzfristigen Umsatzeinbußen führen, auf Dauer aber haben Rauchverbote eher positive als negative Effekte auf die Entwicklung der Umsatz- und Beschäftigtenzahlen. Das belegen die amtlichen Statistiken aus Ländern mit komplett rauchfreier Gastronomie. Das belegen aber auch zwei aktuelle Studien, die sich mit den ökonomischen Folgen der Rauchverbote in der bundesdeutschen Gastronomie befassen. Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Hamburg hat im Juni 2009 die Daten des statistischen Bundesamtes zur wirtschaftlichen Situation des Gastgewerbes ausgewertet. Ergebnis: Die Umsätze der Restaurants blieben nach Einführung der Rauchverbote stabil, die Umsätze der getränkegeprägten Gastronomie gingen kurzzeitig zurück, erholten sich dann aber wieder. Zu einem ähnlichen Ergebnis kamen Wissenschaftler des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) im April 2010: Demnach führten die zwischen August 2007 und Juli 2008 eingeführten Rauchverbote im Bundesdurchschnitt zu zwei Prozent weniger Umsatz. Die Forscher des RWI haben in Absprache mit der Industrie- und Handelskammer Nürnberg eine Umfrage in Gastronomiebetrieben durchgeführt, um die offiziellen Finanzstatistiken mit den Einschätzungen der Gastwirte zu vergleichen. Dabei stellte sich heraus, dass die negativen Folgen der Rauchverbote von den Gastronomen stark überschätzt werden. (Ein Grund hierfür könnten die Horrormeldungen in der Branchenpresse sein, in der Umsatzeinbußen von 30 Prozent und mehr vorausgesagt wurden.)
Fazit:
Die Behauptung, Rauchverbote würden zu massiven Umsatzeinbußen im Gastgewerbe führen, wird durch die Daten des statistischen Bundesamtes widerlegt.
„Die Umsatzstatistik des Gastgewerbes sagt nichts darüber aus, wie es den kleinen Eckkneipen geht. Wenn dort das Rauchen verboten wird, kommt es zu einem massenhaften Kneipensterben.“
Die Entwicklung der Insolvenzverfahren in der Hamburger Gastronomie belegt das Gegenteil. Die Zahl der Insolvenzen im Gastgewerbe ist in den letzten Jahren ziemlich konstant geblieben - trotz Einführung von Rauchverboten. In Bayern ist dei zahl der Insolvenzen mit Inkrafttreten des rauchverbots (2007) sogar gesunken. Dies zeigt zum einen, dass Rauchfreiheit keineswegs der Rentabilität schadet, zum anderen, dass sich unrentable Betriebe auch durch eine Raucherlaubnis nicht vor der Insolvenz bewahren lassen.
Fazit:
Die Behauptung, ein Rauchverbot ohne Ausnahmen würde zu einem massenhaften Kneipensterben führen, wird durch die Zahlen widerlegt.
„Es sollte dem Wirt überlassen bleiben, ob er in seinem Betrieb das Rauchen erlaubt oder nicht.“
Der Tabakrauch ist ein Gemisch von Giftstoffen mit einer Vielzahl krebserregender Substanzen. Passivrauchen kann zu akuten Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Atemnot führen. Wer über einen längeren Zeitraum hinweg dazu gezwungen ist, Tabakrauch einzuatmen, läuft Gefahr, einen Herzinfarkt zu erleiden oder an Lungenkrebs zu erkranken. Schätzungen zufolge sterben in Deutschland jedes Jahr etwa 3300 Menschen an den Folgen des Passivrauchens. In seinem Urteil vom 30. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht betont, dass der Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens „ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“ darstellt. Darum hätte ein generelles Rauchverbot in Gaststätten, wie es die Initiatoren der Volksinitiative anstreben, verfassungsrechtlich Vorrang vor der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher.
Fazit:
Von einer Wahlfreiheit für Nichtraucher und für die Beschäftigten in der Gastronomie kann keine Rede sein.
„In Festzelten ist ein Rauchverbot nicht sinnvoll und nicht durchsetzbar.“
Die Festzeltregelung für die Hamburger Gastronomie ist unklar. Festzelte werden im Gesetz nicht explizit genannt, in der Praxis gilt aber dieselbe Regelung wie für Gaststätten: Wenn das Zelt kleiner als 75 qm und getränkeorientiert ist, darf geraucht werden. In das Zelt dürfen alle Gäste, ohne Altersbeschränkung. Sinnvoll wäre auch hier eine einheitliche Regelung ohne Ausnahme.
Dass bei Festen aufgrund der aufgeheizten Stimmung ein Rauchverbot kaum durchsetztbar ist, ist nicht wahr. Nirgends sind so viele Ordnungskräfte anwesend, wei bei Festen.
Fazit:
Ein Rauchverbot in Festzelten ist sinnvoll und auch durchsetzbar.
„Viele Gaststätten sind heute rauchfrei und daran will auch niemand etwas ändern.“
In vielen Gaststätten, die heute noch rauchfrei sind, könnten bald schon wieder die Aschenbecher auf den Tischen stehen. Denn die Gegner der rauchfreien Gastronomie sind auch in hamburg nicht inaktiv.es ist damit zu rechnen, dass folgende Aspakte bald wieder Angriffspunkte für Lockerungen des Nichtraucherschutzes bieten:
- Ob eine Gaststätte tatsächlich „getränkeorientiert“ ist, ist ein sehr dehnbarar Begriff. Umsatznachweise werden nicht verlangt.
- Die jetzige 75 qm Regelung ist leicht zu erhöhen und damit faktisch auflösbar.
- Lüftungsanlagen sollen als „technischer Nichtraucherschutz“ anerkannt werden, damit in allen Gaststätten, in denen eine Lüftungsanlage installiert ist, wieder geraucht werden kann.
Fazit:
Die Ausnahmeregelungen beinhalten die Tendenz den Nichtraucherschutz wieder aufzuweichen. Schon bald könnte Rauchen wieder erlaubt sein.
„In Gaststätten mit Belüftungsanlagen sind die Nichtraucher hinreichend vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt.“
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat 2006 die Belastung der Atemluft durch Tabakrauch in Gaststätten aus der Region München/ Augsburg gemessen. Sämtliche untersuchten Betriebe verfügten über eine Lüftungsanlage. Die Messungen ergaben, dass dort, wo geraucht wird, die Raumluft in erheblichem Maße durch toxische (giftige) und krebserzeugende Substanzen verunreinigt ist. Die höchsten Belastungen wurden in Diskotheken festgestellt. Das Bayerische Landesamt hat sich daher für einen umfassenden und konsequenten Schutz nicht rauchender Gäste und des Personals in der Gastronomie ausgesprochen.
Fazit:
Die Installation einer Belüftungsanlage bringt für den Gastwirt nicht selten hohe Kosten mit sich, stellt aber keinen wirksamen Schutz der Nichtraucher dar.
„Der Nichtraucherschutz in der Gastronomie bringt keine messbaren Vorteile für die Gesundheit der Bevölkerung.“
Eine wachsende Zahl von Studien deutet darauf hin, dass ein umfassender Nichtraucherschutz zu einem statistisch nachweisbaren Rückgang der Herzinfarkte führen kann. Darüber hinaus haben Untersuchungen in Irland und Schottland gezeigt, dass sich der Gesundheitszustand der Beschäftigten in der Gastronomie nach Inkrafttreten eines Rauchverbots spürbar und nachhaltig verbessert.
Fazit:
Es gibt keine andere Maßnahme zur Krankheitsvermeidung und Gesundheitsförderung, die einen ähnlich großen Nutzen für die Bevölkerung mit sich bringt wie der konsequente Nichtraucherschutz.
„Das totale Rauchverbot ist der erste Schritt auf dem Weg in den Verbotsstaat.“
Tabakwaren unterscheiden sich von allen anderen Verbrauchsgütern dadurch, dass sie auch dann die Gesundheit schädigen, wenn sie in Maßen konsumiert werden. Alkohol dagegen kann bei maßvollem Konsum sogar gesundheitsfördernde Wirkungen haben. Doch obwohl Zigaretten ausschließlich gesundheitsschädliche Effekte haben, geht es der Initiative nicht um ein „totales“ Rauchverbot. Für die Initiatoren des Volksentscheids gilt die Devise: Leben und leben lassen. Praktisch heißt das: Geraucht werden darf dort, wo es andere nicht gefährdet, also draußen oder in der eigenen Wohnung, aber nicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
Fazit:
Die Warnungen vor einem angeblich drohenden Verbotsstaat sollen die Bürger verunsichern.
